![Eine große Gruppe von Personen sitzt in einem Bus](/system/files/styles/slider_main_16_9_960/private/2021-10/465_AdobeStock_75884468.jpg?h=df1b9f7e&itok=V0GLLe3e)
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Personenbeförderung mit Bussen
Für folgende Bereiche der Personenbeförderung mit Bussen, Pkw und Straßenbahnen ist eine Genehmigung erforderlich:
- Gelegenheitsverkehr
- nationaler Linien-/Fernlinienverkehr
- grenzüberschreitender Verkehr
Die Genehmigungen werden nach den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bzw. EU-Vorschriften erteilt. Zu den Voraussetzungen für die Zulassung zum Beruf als Straßenpersonenverkehrsunternehmer*in gehören persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und der Nachweis der fachlichen Eignung. Für die Bescheinigung der fachlichen Eignung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Daneben hat die Bezirksregierung folgende Aufgaben:
- Aufsicht über die ausführenden Verkehrsunternehmen
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
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