Nationaler Linien-/Fernlinienverkehr
Linienverkehr ist die regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen einem bestimmten Ausgangs- und Endpunkt. Linienverkehr ist auch der Verkehr, der nur für bestimmte Fahrgastgruppen durchgeführt wird (sogenannte Sonderformen des Linienverkehrs, z. B. Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Theaterfahrten).
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Linienverkehre zuständig, die ihren Ausgangspunkt im Regierungsbezirk haben.
Unternehmen, die interessiert sind, die Verkehrsdienste eigenwirtschaftlich zu erbringen, können einen Genehmigungsantrag spätestens 12 Monate vor Beginn des beantragten Geltungszeitraums stellen, vgl. § 12 Absatz 5 Satz 1 PBefG. Wenn die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages geplant ist, muss der Genehmigungsantrag für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung gestellt werden, vgl. § 12 Absatz 6 PBefG.
Eine Übersicht der im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung zurzeit gültigen Genehmigungen nach § 42 PBefG ist in der Liniendatenbank zu finden.
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