Gelegenheitsverkehr
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für Unternehmen zuständig, die ihren Betriebssitz im Regierungsbezirk Arnsberg haben und Gelegenheitsverkehr mit Bussen (d.h. Ausflugsfahrten und Ferien-Zielreisen sowie Mietomnibusverkehr) durchführen.
Anträge auf Erst- bzw. Wiedererteilung sind drei Monate vor Ablauf der bestehenden Genehmigung bzw. vor Aufnahme des Betriebes zu stellen.
Die vorzulegenden Unterlagen können unter Downloads „Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr“ unter Nr. 7 eingesehen werden.
Genehmigungen für Gelegenheitsverkehr mit Pkw (d.h. Taxen- und Mietwagenverkehr) sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu beantragen.
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