Abrechnung ärztlicher Leistungen für Flüchtlinge
Die bisher zentral von der Bezirksregierung Arnsberg wahrgenommene Aufgabe der Abrechnung von Krankheitskosten für Flüchtlinge ist zum 1. Januar 2016 auf die Bezirksregierungen Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster jeweils für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich übergegangen.