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Abrechnung ärztlicher Leistungen für Flüchtlinge
Aufgrund der Dezentralisierung des Vertrages mit den Kassenärztlichen Vereinigungen seit dem 1. April 2017 werden die ärztlichen Leistungen für Geflüchtete jeweils mit der örtlich zuständigen Bezirksregierung abgerechnet. Links zu den Internetauftritten der anderen Bezirksregierungen und der Kassenärztlichen Vereinigungen finden Sie in der Navigation rechts.
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