Minderjährige Asylsuchende
Minderjährige Asylsuchende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden zunächst zusammen mit ihren Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten in den Unterbringungseinrichtungen des Landes untergebracht und anschließend zusammen als Familie einer Kommune zugewiesen.
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