Flüsse und Auen
Allgemeine Informationen
Flüsse und ihre Auen sind Lebensadern, sie verbinden und vernetzen die Landschaftsäume.
Viele Jahrzehnte lang wurden Flüsse ausgebaut, begradigt, aufgestaut und an menschliche Bedürfnisse angepasst. Dabei bleibt die Natur vielfach auf der Strecke.
Intakte Gewässer und naturnahe Auen haben jedoch vielfältige Funktionen. Sie sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Freizeit- und Erholungsort für den Menschen, Lieferant von Trinkwasser und sie bilden natürliche Hochwasserrückhalteräume. Der Wert dieser Landschaft besteht für den Menschen in ihrer Vielfalt.
Für lebendige Gewässer muss deshalb neben der Wasserqualität auch der Erhalt oder die Entwicklung naturraumtypischer und ökologisch funktionsfähiger Fließgewässer und Auen gewährleistet werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg setzt an Lippe und Ruhr (Gewässer 1. Ordnung = Gewässer im Landeseigentum) abschnittsweise Maßnahmen um. In diesen Bereichen können die entfesselten (= von Ihrer Ufersicherung / Verbau befreiten) Flüsse wieder die Landschaft gestalten. So entwickeln sich dort erneut artenreiche Lebensräume.
Die Ausbauarbeiten der Vergangenheit an unseren Gewässern waren zu ihrer Zeit wohl überlegt, haben jedoch nachteilige Konsequenzen mit sich gebracht.
Durch Gewässerbegradigung fließt ein Fluss schneller. Sind die Ufer zudem befestigt, kann sich seine Kraft nur auf den Untergrund richten. Das Gewässer gräbt sich in die Landschaft ein. So verschwindet neben Gewässerstrukturen wie Mäander, Flutmulden und Nebenarme, auch die Verbindung zwischen dem Fluss und Aue (seinem Umland). Die Hochwasserwelle verbleibt im Gewässer und kann sich nicht in der Aue ausbreiten, wo sie abgebremst und gepuffert würde.
Grundlegende Ziele von Renaturierungsmaßnahmen waren und sind:
- die Bekämpfung der Tiefenerosion und eine Anbindung des Gewässers an die Aue,
- die Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Gewässers z.B. für Fische
- die Biotopvernetzung
In innerstädtischen Bereichen bleibt jedoch meist wenig Raum für solche Maßnahmen. Hier können Verbesserungen für das Gewässer (z.B. dessen Durchgängigkeit) mit Hochwasserschutz kombiniert durch technische Maßnahmen gewährleistet werden.
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