Verkehrssicherungspflicht an Liegenschaften der Bezirksregierung
Viele Liegenschaften der Bezirksregierung befinden sich in der Nähe von Straßen, Rad- oder Fußwegen. Sind die Flächen verkehrstechnisch erschlossen, ist es notwendig, die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden in regelmäßigem Turnus die Baumbestände entlang von Wegen und Straßen kontrolliert und gegebenenfalls wird Totholz entfernt oder bei Sturzgefahr, auch Bäume gefällt.
Im Rahmen dieser Arbeiten werden die Unteren Naturschutzbehörden informiert. Die Mitarbeiter der Baubetriebshöfe, die diese Arbeiten durchführen, sind zertifizierte Experten sowohl was Baumschnitt und -fällungen angeht als auch in naturschutzfachlichen Aspekten, wie z.B. den Umgang mit Höhlenbäumen.
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