Aufgaben der Bezirksregierung Arnsberg
Aufgaben der Bezirksregierung Arnsberg beim Vollzug des Gentechnikgesetzes sind:
- die Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten sowie Freisetzungsvorhaben (ggf. mit Probenahme)
- die Beratung von Betreiberinnen und Betreibern, Projektleitungen und Beauftragten für die Biologische Sicherheit in Bezug auf Antragstellung und allgemeine gentechnikrechtliche Fragestellungen
- die Abgabe von Stellungnahmen in Zulassungsverfahren
- die Entgegennahme/Bearbeitung von Mitteilungen nach Gentechnikgesetz von Betreiberinnen und Betreibern gentechnischer Anlagen über:
- die Änderung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
- die Durchführung bereits angezeigter, angemeldeter oder genehmigter gentechnischer Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 oder 3 in anderen geeigneten Anlagen derselben Betreiberinnen bzw. Betreiber
- die Einstellung des Betriebs einer gentechnischen Anlage
- einen nicht erwarteten Verlauf gentechnischer Arbeiten
- die Überwachung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Anteile in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und den amtlichen Untersuchungslaboren
- die Überwachung von inverkehrgebrachten Produkten, die gentechnisch veränderten Organismen enthalten oder aus solchen bestehen in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
- die Entgegennahme/Bearbeitung von Mitteilungen nach Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV) von Betreiberinnen und Betreibern gentechnischer Anlagen
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