Bezirksregierung
Arnsberg

Aufgaben der Bezirksregierung Arnsberg

Aufgaben der Bezirksregierung Arnsberg beim Vollzug des Gentechnikgesetzes sind:

  • die Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten sowie Freisetzungsvorhaben (ggf. mit Probenahme)
  • die Beratung von Betreiberinnen und Betreibern, Projektleitungen und Beauftragten für die Biologische Sicherheit in Bezug auf Antragstellung und allgemeine gentechnikrechtliche Fragestellungen
  • die Abgabe von Stellungnahmen in Zulassungsverfahren
  • die Entgegennahme/Bearbeitung von Mitteilungen nach Gentechnikgesetz von Betreiberinnen und Betreibern gentechnischer Anlagen über:
    • die Änderung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
    • die Durchführung bereits angezeigter, angemeldeter oder genehmigter gentechnischer Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 oder 3 in anderen geeigneten Anlagen derselben Betreiberinnen bzw. Betreiber
    • die Einstellung des Betriebs einer gentechnischen Anlage
    • einen nicht erwarteten Verlauf gentechnischer Arbeiten
  • die Überwachung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Anteile in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und den amtlichen Untersuchungslaboren
  • die Überwachung von inverkehrgebrachten Produkten, die gentechnisch veränderten Organismen enthalten oder aus solchen bestehen in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
  • die Entgegennahme/Bearbeitung von Mitteilungen nach Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV) von Betreiberinnen und Betreibern gentechnischer Anlagen