Freisetzungen und Inverkehrbringen
Freisetzungen
Das Gentechnikgesetz definiert Freisetzung als gezieltes Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt.
Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen bedarf der Genehmigung. Die zuständige nationale Behörde ist hier das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Inverkehrbringen, Marktzulassung
Für das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, ist eine gentechnikrechtliche Genehmigung erforderlich. Zuständige nationale Behörde ist hier das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Das Genehmigungsverfahren beinhaltet die Beteiligung der EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission. Die erteilten Genehmigungen gelten dann europaweit.
Alle Flächen auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, müssen in einem öffentlich zugänglichem Standortregister erfasst werden.
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