Bezirksregierung
Arnsberg

Zusammensetzen zu Systemen und Behandlungseinheiten

Wer seinen Sitz in Deutschland hat und Medizinprodukte zu Systemen oder Behandlungseinheiten zusammensetzt, muss seine Tätigkeit anmelden. Die Anzeige wird über das Internet beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vorgenommen. Ändern sich bestimmte Angaben (etwa weil der Firmensitz verlegt wird) oder wird die Tätigkeit eingestellt, muss das ebenfalls angezeigt werden.