H_Ko - stock.adobe.com Vorschriftensammlung Bergbau Hier finden Sie die veröffentlichten Vorschriften, Mitteilungen und Sammellisten, die für die unter Aufsicht der Bergbehörde des Landes NRW stehenden Betriebe von Bedeutung sind.
Ronnie Chua Stilllegung und Wiedernutzbarmachung von Bergwerksbetrieben In Deutschland unterliegt der Bergbau den Bestimmungen des Bundesberggesetzes. Zuständige Behörde für die Ausführung des Bundesberggesetzes ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Arnsberg.
Von der Kokerei zur Landesgartenschau enthalten auf folgenden Seiten: Stilllegung und Wiedernutzbarmachung von Bergwerksbetrieben
Rückbau von Gebäuden und Betriebsanlagen enthalten auf folgenden Seiten: Stilllegung und Wiedernutzbarmachung von Bergwerksbetrieben
Bodensanierung/Sicherungsbauwerk enthalten auf folgenden Seiten: Stilllegung und Wiedernutzbarmachung von Bergwerksbetrieben
Modernste Grundwassersanierung in Herten enthalten auf folgenden Seiten: Stilllegung und Wiedernutzbarmachung von Bergwerksbetrieben
Brennende Bergehalden enthalten auf folgenden Seiten: Stilllegung und Wiedernutzbarmachung von Bergwerksbetrieben
Nachsorge enthalten auf folgenden Seiten: Stilllegung und Wiedernutzbarmachung von Bergwerksbetrieben
Clemens Scheumann Raumordnungsverfahren Die Regionalplanungsbehörde prüft die Raumverträglichkeit von raumbedeutsamen Projekten mit überörtlicher Bedeutung, etwa für die Trassenführung von bestimmten Versorgungsleitungen.
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