Bodensanierung/Sicherungsbauwerk
Die jahrzehntelange Steinkohlenförderung auf den Zechen des Ruhrgebietes und die Aufbereitung der Steinkohle in den Kokereien haben häufig zu einer Kontamination des Bodens auf den ehemals industriell genutzten Flächen geführt. Je nach Art der geplanten Folgenutzung dieser Flächen ist der Umfang der Sanierung im Abschlussbetriebsplan darzustellen. In Anlehnung an die Bundesbodenschutzverordnung wird bei den Folgenutzungen zwischen Kinderspielflächen, Wohngebieten, Park- und Freizeitanlagen sowie Industrie- und Gewerbegrundstücken differenziert.
Bei den Sanierungsmaßnahmen unterscheidet das Bodenschutzrecht zwischen Dekontaminationsmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen. Werden bei Dekontaminationsmaßnahmen die kontaminierten Böden beseitigt, verlassen die kontaminierten Böden bei einer Sicherungsmaßnahme nicht das ehemalige Betriebsgelände. Vielmehr wird ein Sicherungsbauwerk, auch Umlagerungsbauwerk genannt, auf der Tagesoberfläche mit der größten Belastung errichtet. Die weiteren Hot-Spots auf dem Betriebsgelände werden ausgekoffert und gesichert in das Sicherungsbauwerk eingebaut und anschließend mit einer Kunststoffdichtungsbahn abgedeckt. Somit kann Niederschlagswasser den kontaminierten Boden nicht mehr durchsickern und ein Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser wird unterbunden.
Ein Gestaltungs- und Rekultivierungsplan legt die Maßnahmen zur Entwässerung des Umlagerungsbauwerkes sowie zur Folgenutzung fest. Da diese Bauwerke häufig als Naherholungsgebiete für die Öffentlichkeit freigegeben werden, werden sie üblicherweise begrünt und mit einem Wegenetz versehen. Auf diese Weise können die ehemaligen bergbaulichen Betriebe wieder gefahrlos von den Anwohnern*innen in Anspruch genommen werden.
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