Bezirksregierung
Arnsberg

Zuständigkeiten

Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg

Die Bezirksregierung Arnsberg ist beispielsweise für nachstehende Urkunden zuständig:

  • Aufenthalts-, Melde- oder Ledigkeitsbescheinigungen (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate!)
  • Personenstandsurkunden wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und ähnliche (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate!)
  • Ärztliche Bescheinigungen (diese müssen vor Beglaubigung durch die Bezirksregierung Arnsberg von der Ärztekammer Westfalen-Lippe vorbeglaubigt werden)
  • Hochschulurkunden wie Diplome, Semesterbescheinigungen und ähnliche (diese müssen durch das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität vorbeglaubigt werden)
  • Schulzeugnisse (Kopien sind zuvor vom Aussteller des Originalzeugnisses amtlich mit Unterschrift Schulleiter/Stellvertreter zu beglaubigen)
  • Zertifikate der Veterinärämter
  • Bescheinigungen der Finanzämter (z. B. Ansässigkeitsbescheinigungen).

Zuständigkeit anderer Behörden

  • Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister):
    • Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in  Brandenburg an der Havel beziehungsweise Bundesamt für Justiz in Bonn
  • Urkunden von Bundesbehörden:
    • Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in  Brandenburg an der Havel oder die jeweilige Bundesbehörde selbst
  • Gerichtliche Urkunden (beispielsweise Scheidungsurteile):
    • Vorbeglaubigung durch Amtsgericht, danach Landgericht
  • Private Urkunden wie Vollmachten nach notarieller Beglaubigung:
    • Landgericht
  • Übersetzungen von allgemein ermächtigten Übersetzern:
    • Landgericht
  • Ausländische Urkunden:
    • das jeweilige Land, aus dem die Urkunde stammt.

Karte Regierungsbezirk Arnsberg mit seinen Kreisen und Städten

Karte des Regierungsbezirkes Arnsberg mit seinen Kreisen und Städten