Zuständigkeiten
Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg
Die Bezirksregierung Arnsberg ist beispielsweise für nachstehende Urkunden zuständig:
- Aufenthalts-, Melde- oder Ledigkeitsbescheinigungen (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate!)
- Personenstandsurkunden wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und ähnliche (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate!)
- Ärztliche Bescheinigungen (diese müssen vor Beglaubigung durch die Bezirksregierung Arnsberg von der Ärztekammer Westfalen-Lippe vorbeglaubigt werden)
- Hochschulurkunden wie Diplome, Semesterbescheinigungen und ähnliche (diese müssen durch das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität vorbeglaubigt werden)
- Schulzeugnisse (Kopien sind zuvor vom Aussteller des Originalzeugnisses amtlich mit Unterschrift Schulleiter/Stellvertreter zu beglaubigen)
- Zertifikate der Veterinärämter
- Bescheinigungen der Finanzämter (z. B. Ansässigkeitsbescheinigungen).
Zuständigkeit anderer Behörden
- Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister):
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel beziehungsweise Bundesamt für Justiz in Bonn
- Urkunden von Bundesbehörden:
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel oder die jeweilige Bundesbehörde selbst
- Gerichtliche Urkunden (beispielsweise Scheidungsurteile):
- Vorbeglaubigung durch Amtsgericht, danach Landgericht
- Private Urkunden wie Vollmachten nach notarieller Beglaubigung:
- Landgericht
- Übersetzungen von allgemein ermächtigten Übersetzern:
- Landgericht
- Ausländische Urkunden:
- das jeweilige Land, aus dem die Urkunde stammt.
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