Antragstellung und Kosten
Ihre Dokumente schicken Sie bitte mit einem formlosen schriftlichen Antrag an die
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 21 – Apostillen/Beglaubigungen
59817 Arnsberg.
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Adresse und den Staat an, für den die Apostille oder Beglaubigung benötigt wird.
Im Downloadbereich steht ein entsprechendes Antragsmuster zur Verfügung.
Kosten
Die Gebühr für eine Apostille oder Beglaubigung beträgt gemäß Tarifstelle 1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zwischen 20,00 und 100,00 Euro. Die Gebühren bei der Bezirksregierung Arnsberg betragen ab dem 01.01.2024 zwischen 20,00 und 65,00 Euro.
Die Gebühr wird im schriftlichen Verfahren per Nachnahme mit der Postzustellung erhoben.
Eine Zustellung erfolgt nur an eine Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
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