Zuständige Stelle
Die Bezirksregierung nimmt die Aufgaben der Zuständigen Stelle für die Berufsausbildung nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie wahr.
Die Zuständige Stelle überwacht die Durchführung der Berufsausbildung und fördert diese durch Beratung der Ausbildenden (Ausbildungsstätte) und Auszubildenden. Sie kann von den Auszubildenden als Auskunfts- und Beschwerdestelle beansprucht werden.
Grundsätzliche Aufgaben sind:
- Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse/Umschulungsverhältnisse und sonstiger Verzeichnisse (§ 34 BBiG)
- Durchführung der durch die Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Zwischenprüfung (§ 48 BBiG) und Abschlussprüfung (§ 37 BBiG), Sicherung des Prüfungswesens
- Zulassung von Ausbildungsbetrieben, Anleitung, Betreuung, Förderung durch Beratung und Überwachung der Berufsausbildung und beruflichen Umschulung (nach § 76 BBiG).Hierzu bestellt die zuständige Stelle den Ausbildungsberater
(weitere Informationen hierzu können beim Thema Ausbildungsberater eingesehen werden - Erhebung von Grundlagenzahlen für Statistiken im Berufsbildungsbereich auf Landes- und Bundesebene
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