Ausbildungsberater*in der Geoinformationstechnologie
Die zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie (Bezirksregierung Arnsberg) bestellt nach § 76 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) eine*n Ausbildungsberater*in. Die wesentlichen Aufgaben der*des Ausbildungsberater*in sind:
- Zulassung (Eignung) neuer Ausbildungsbetriebe:
Hierzu erfolgt eine persönliche Vorstellung der*des Ausbildungsberater*in im Ausbildungsbetrieb. Im Rahmen dieses Gespräches vermittelt der*die Ausbildungsberater*in alle wichtigen Informationen zur Durchführung der Ausbildung und verschafft sich einen Überblick über die Eignung der Ausbildungsstelle. - Beratung der Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe in rechtlichen Fragen
Rechtliche Fragen (wie z. B. Möglichkeiten der Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit) können in einem persönlichen Gespräch abgeklärt werden. - Bedarfsorientierte Besuche in den Ausbildungsbetrieben
Sollten Probleme zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildende während der Ausbildung auftreten, so kann der*die Ausbildungsberater*in als neutrale*r Ansprechpartner*in beratend tätig werden. - Regelmäßige Besuche der Berufsschulen
Der*die Ausbildungsberater*in besucht regelmäßig (i. d. R. einmal pro Ausbildungsjahr) die Berufsschulen, um die Auszubildenden über Rechte und Pflichten und neuste Entwicklungen in der Ausbildung zu informieren (z. B. Ablauf und Organisation der Prüfungen). Des Weiteren werden diese Berufsschulbesuche dazu genutzt, um persönlich mit allen Auszubildenden über den Verlauf der Ausbildung zu sprechen. - Ansprechpartner*in für interessierte Bewerber*innen für die Ausbildungsberufe der Geoinformationtechnologie
Der*die Ausbildungsberater*in gibt Auskünfte über Voraussetzungen, Inhalte und Weiterbildungsmöglichkeiten in diesen Ausbildungsberufen. Hierzu können auch umfangreiche Informationen (Infos über Ausbildungsstellen, Ausbildungsinhalte etc.) bereitgestellt werden.
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