Windhausen I
Wo liegt die Flurbereinigung?
Kreis Olpe, Hansestadt Attendorn (Gebietskarte)
Wie groß ist die Flurbereinigung?
1069 Hektar
Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?
Ca. 700 Teilnehmer*innen, außerdem noch ca. 500 Nebenbeteiligte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Windhausen I.
Was bisher geschah
- Einleitung der Flurbereinigung 2001
- Genehmigung Wege- und Gewässerplan 2005
- Wegebau 2005
- Ausbau der Dorfentwicklungsmaßnahme in Albringhausen 2006
- Aufmessung Wege- und Gewässernetz und der Ortslagen 2007 – 2010
- Zuteilungsplanungen und Abstimmung mit den Teilnehmern, Vermessung der neuen Grenzen 2010 – 2016
- Aufstellung Zuteilungskonzept 2016
- Feststellung Wertermittlung 2017
- Bekanntgabe des Entwurfs zum Flurbereinigungsplan 2017
- Bekanntgabe Flurbereinigungsplan 2018
- Holzbewertung inkl. Holzeinschlagsperre 2018
- Bekanntgabe Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan 2019
- Bekanntgabe Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan 2020
- Bekanntgabe Nachtrag 3 zum Flurbereinigungsplan 2021
- Ausführungsanordnung (neuer Rechtszustand) zum 01.07.2020
- Katasterberichtigung 2021
- Restwegebau 2021
- 4. Änderung zum Plan nach § 41 FlurbG
- Grundbuchberichtigung 2021 – 2023
- Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft am 12.06.2024
- Beschluss der Satzung der fortbestehenden Teilnehmergemeinschaft Windhausen I am 12.06.2024
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- Schlussfeststellung: für 2024 geplant
Projektbeschreibung
Lage und Landschaft
Das Verfahrensgebiet befindet sich im nördlichen Bereich der Hansestadt Attendorn und gehört zum „Südsauerländer Bergland“. Es handelt sich um eine stark zergliederte Mittelgebirgslandschaft mit Höhenlagen zwischen 300 m und 450 m über NN. Der Waldanteil ist sehr hoch.
Land- und Forstwirtschaft
Das Gebiet ist stark land- und forstwirtschaftlich geprägt. Es bestehen Nutzungskonflikte, z.B. zwischen Land- und Forstwirtschaft einerseits und der Siedlungsentwicklung andererseits.
Eigentumsverhältnisse
Der Grundbesitz war vor Aufstellung des Flurbereinigungsplanes zum Teil zersplittert und unwirtschaftlich geformt. Der Waldbesitz befindet sich größtenteils in Privateigentum. Das Liegenschaftskataster als tatsächlicher Nachweis über das Eigentum an den Einlagegrundstücken stammt größtenteils aus der Urvermessung von 1840 und wird den heutigen Anforderungen nicht gerecht. Es herrschten teilweise unklare Eigentumsverhältnisse.
Siedlungsstruktur
Das Gebiet ist durch kleinere Dörfer sowie einen Vorort von Attendorn geprägt, insgesamt befinden sich 9 Ortsteile im Verfahrensgebiet. Der größte Ortsteil ist Biekhofen. Die landwirtschaftlichen Hofstellen befinden sich in beengter Dorflage. Die sensiblen Tallagen werden häufig von der Siedlungsentwicklung, den landwirtschaftlichen Nutzungen und Folgen der Naherholung beeinträchtigt. In den Kernbereichen der Orte Albringhausen, Weschede und Beukenbeul waren Dorfentwicklungsmaßnahmen vorgesehen. In Albringhausen sind diese Maßnahmen durchgeführt worden.
Verfahrensart
Die Flurbereinigung Windhausen I ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.
Ziele und Maßnahmen
- Verbesserungen der Agrarstruktur in Land- und Forstwirtschaft durch Bodenordnung und Wegebau
- Entwicklung der Natur und Landschaft, Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
- Auflösung von Nutzungskonflikten zwischen Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz/Städtebau
- Beschäftigungsmöglichkeiten, Einkommen erhalten und verbessern
- Dörfliche Siedlungsstruktur erhalten und entwickeln, Freizeit und Erholungsmöglichkeiten verbessern (Dorfentwicklung)
Bodenordnung
Neuordnung der Grundstücke nach zweckmäßigen Grundsätzen, insbesondere
- Zusammenlegung/Arrondierung von Flächen
- für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege oder Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt
- Nutzungskonflikte zwischen Siedlungsentwicklung <> Forstwirtschaft, Landwirtschaft sollen durch Flächentausche verträglich gelöst werden.
Vermessung
Neuvermessung des Verfahrensgebietes zur Schaffung eines den modernen Ansprüchen gerecht werdenden Liegenschaftskatasters. Die Vermessung findet im Lagebezugssystem der Landesvermessung, dem ETRS89 mit UTM Abbildungssystem statt.
Den Teilnehmern entstehen hierfür keine Kosten.
Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau
- Verbesserung der Walderschließung durch Holzabfuhrwege, um die Vermarktung des Holzes und die Bewirtschaftung zu erleichtern.
- Landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt.
- Auch im landwirtschaftlichen Bereich wird das Wegenetz verbessert, damit es den heutigen Anforderungen gerecht wird.
Naturschutz und Landschaftsentwicklung
Beispiele für durchgeführte Maßnahmen:
- Entwicklung von Biotopkomplexen, Biotopvernetzung
- Natur- und Landschaftsschäden beheben
- Anpflanzung bodenständiger Gehölze.
- Nadelhölzer in Bach- und Feuchtbereichen beseitigen
- Entfernung von störenden Weihnachtsbaumkulturen
- Sicherung erhaltenswerter Landschaftsbestandteile
- Verrohrung durch Bau einer Furt ersetzt
Naherholung und Tourismus
- Land- und Forstwirte sind heutzutage nicht mehr die alleinigen Nutzer der Wege. Daher wurden in den Planungen auch beispielsweise Wander- oder Radwegekonzepte mit umgesetzt. Förderung des Tourismus und damit Einnahmemöglichkeiten in der Region.
Dorfentwicklung
Beispiele von Maßnahmen:
- Straßenrandgestaltung (Dorfstraße) und Umfeld mit dorftypischen Baumaterialien gestalten
- Dorfplätze anlegen/dorfgerecht gestalten, Kinderspielplätze anlegen
- Wegeverbindungen (Fußwege) schaffen
- Versieglungsgrad verringern,
- Anpflanzung von dorftypischen Gehölzen (Dorfökologie verbessern)
- Freistellung des Dorfbaches von Nadelgehölzen, ggf. Freilegung von verrohrten Gewässerstrecken
Für die 3 Orte Albringhausen, Beukenbeul und Weschede wurde 2003 durch das Ing.-büro PlanLokal eine Vorplanung für Dorfentwicklungsmaßnahmen erstellt.
Für den Ort Albringhausen wurde in Verhandlungen mit den Anwohnern*innen und der Hansestadt Attendorn im Jahr 2005 die Genehmigungsplanung erstellt und im Jahr 2006 die Baumaßnahme ausgeführt.
Wie wird das Projekt finanziert?
Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten).
Die Ausführungskosten werden zu 80 Prozent (Wege, Landschaft, Vermessung) bzw. 50 Prozent (Dorfentwicklung) anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Den Eigenanteil von 20 Prozent bzw. 50 Prozent tragen die jeweils begünstigten Teilnehmer. Die Stadt Attendorn übernimmt den Eigenanteil für die Neuvermessung.
Ausführungskosten
Wegebau: 386.000 Euro
Vermessung: 444.000 Euro
Dorfentwicklung: 102.000 Euro
Natur und Landschaft: 102.000 Euro
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