Sundern-Hagen-Düsternsiepen
Wo liegt die Flurbereinigung?
Hochsauerlandkreis, Stadt Sundern (Gebietskarte)
Wie groß ist die Flurbereinigung?
256 Hektar
Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?
95 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Sudern-Hagen-Düsternsiepen.
Was bisher geschah
- Einleitung der Flurbereinigung 2013
- Genehmigung Wege- und Gewässerplan 2016
- Ausbau Wirtschaftswege 2017-2018
- Aufmessung Wege- und Gewässer 2018
- Bestimmung der Sollkoordinaten des neuen Wege- und Gewässernetzes 2019
- 1. Planwunschtermin 2019
- Feststellung Wertermittlung 2020
- Aufstellung Flurbereinigungsplan Herbst / Winter 2020
- 2. Planwunschtermin 2021
- Bekanntgabe Flurbereinigungsplan 2024
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- Vorläufige Besitzeinweisung Herbst 2023
- Holzeinschlagsperre 2024-2025
- Bewertung der Holzbestände 2024
Projektbeschreibung
Die Flurbereinigung wurde vom Forstamt Oberes Sauerland in Schmallenberg angeregt. Es liegt auf dem Stadtgebiet von Sundern, nordöstlich des Ortes Sundern-Hagen. Dort liegen ca. 252 ha Waldfläche, die durch zersplitterten Grundbesitz und langen, schmalen Flurstücken in der Eigentumsstruktur gekennzeichnet sind. Diese handtuchartigen Grundstücke, erlauben keine moderne Waldwirtschaft.
Das vorhandene Wegenetz im Wald ist überwiegend nicht mit LKW befahrbar. Die vorhandenen Waldwege entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes und zeitgemäßes Wegenetz im Wald. Die bestehenden Waldwege sind zu schmal, haben nur eine geringe Stabilität, keine Wasserführung und die Kurven sind zu eng.
Im Projektgebiet liegt Urkataster vor. Das bedeutet, dass die Grundstücksgrenzen seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vermessen wurden. Die tatsächliche Bewirtschaftung der Flächen ist nicht identisch mit den Grundstücksgrenzen.
Verfahrensart
Die Flurbereinigung Sundern-Hagen-Duesternsiepen ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.
Ziele und Maßnahmen
Bodenordnung
- Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden.
- Für gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege und Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.
Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau
- Die Waldwege, ca. 15,6 km werden aus- und neugebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können. Die geschlagenen Bäume können somit einfacher abtransportiert werden.
Naturschutz und Landschaftsentwicklung
- Um Natur und Landschaft zu entwickeln, können viele sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden. In Waldbereichen werden dazu oft Nadelwaldbestände in Laub- /-mischwald umgebaut. Im Projektgebiet wird dazu eine 1,34 Hektar große Fichtenfläche umgewandelt mit Standort gerechten Laubbäumen.
Wie wird das Projekt finanziert?
Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 20 Prozent.
- Ausführungskosten 477.000 Euro
- Beiträge Teilnehmergemeinschaft 95.400 Euro