Anordnungen, Erlasse und weitere Informationen
-
vom 15. Januar 2021 für die Humanitäre Aufnahme gemäß § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei in Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016
-
MKFFI-Erlass vom 22. Oktober 2020
-
vom 9. Oktober 2020 für die Humanitäre Aufnahme gemäß § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme von international Schutzberechtigten1 aus Griechenland
-
Erlass MKFFI vom 10. März 2020
-
vom 13.Januar 2020 für die Humanitäre Aufnahme gemäß § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei in Umsetzung der EU - Türkei Erklärung vom 18. März 2016
-
zur Aufnahme von Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft durch die griechischen Behörden zuerkannt wurde, im Pilotprojekt „Neustart im Team – (NesT)“ im Rahmen der Humanitären Aufnahme gemäß § 23 Absatz 2 AufenthG vom 03.12.2020
-
zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder staatenloser Flüchtlinge aus Ägypten, Jordanien, Kenia, dem Libanon sowie ggfls. über den UNHCR Evakuierungsmechanismus aus Libyen aus dem Pilotprojekt „Neustart im Team -(NesT)" im Resettlement -Verfahren gemäß § 23 Absatz 4 AufenthG vom 24. Februar 2020
-
zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder staatenloser Flüchtlinge aus Ägypten, Äthiopien, Jordanien und aus dem Libanon aus dem Pilotprojekt Neustart im Team (NesT) im Resettlementverfahren gemäß § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes vom 15.04.2019
-
Flyer
-
Dokumentation NesT-Fachtag
-
Flyer
-
für das Resettlement -Verfahren 2020 gemäß § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder staatenloser Flüchtlinge aus Ägypten, Jordanien, Kenia und Libanon sowie über den UNHCR Evakuierungsmechanismus aus Libyen vom 21. Februar 2020
-
für die Resettlement-Verfahren in den Jahren 2018 und 2019 gemäß § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder staatenloser Flüchtlinge aus Ägypten, Äthiopien, Jordanien und aus dem Libanon sowie ggf. über den UNHCR Evakuierungsmechanismus aus Libyen vom 11. Dezember 2018
-
vom 21. Dezember 2018 für die Humanitäre Aufnahme gemäß § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei in Umsetzung der EU - Türkei Erklärung vom 18. März 2016
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: