Verwendungsnachweis 2023/2024
Information
Der Verwendungsnachweis ist in der Regel im Laufe der ersten sechs Monate spätestens bis zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Für den Verwendungsnachweis bezüglich der Jahre 2023 und 2024 verwenden Sie bitte die Vordrucke, die hier zur Verfügung stehen. Eine elektronische Vorlage des unterschriebenen Verwendungsnachweiseses und der Anlagen ist ausreichend. Alternativ kann der Verwendungsnachweis auch über das Förderportal förderung.nrw vorgelegt werden. Die Anlagen sind dort mit dem Verwendungsnachweis hochzuladen.
Als Sachbericht können Sie auch einen freien Text verwenden, sofern die zehn Überschriften meines Vordrucks in Ihrem Sachbericht enthalten sind.
Soweit alle Ausgaben und Einnahmen mit den erforderlichen Angaben auf einem Konto oder einer Kostenstelle gebucht wurden, kann die Belegliste auch durch einen Auszug aus diesem Konto beziehungsweise dieser Kostenstelle ersetzt werden.
Beachten Sie bitte, dass mögliche Rückzahlungen der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel Krankenkassen) als Einnahmen zu verbuchen sind und somit zu Lasten der Höhe der Bruttopersonalausgaben gehen.