Verwendungsnachweis
Information
Der Verwendungsnachweis ist in der Regel im Laufe der ersten sechs Monate spätestens bis zum 30.06. nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Hierzu sind die Vordrucke zu verwenden, welche hier zur Verfügung stehen.
Als Sachbericht können Sie auch einen freien Text verwenden, sofern die zehn Überschriften meines Vordrucks in Ihrem Sachbericht enthalten sind.
Soweit alle Ausgaben und Einnahmen mit den erforderlichen Angaben auf einem Konto oder einer Kostenstelle gebucht wurden, kann die Belegliste auch durch einen Auszug aus diesem Konto bzw. dieser Kostenstelle ersetzt werden.
Beachten Sie bitte, dass mögliche Rückzahlungen der Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkassen) als Einnahmen zu verbuchen sind und somit zu Lasten der Höhe der Bruttopersonalausgaben gehen.
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