Bezirksregierung
Arnsberg

Bekanntmachung nach § 57 GwG

Die Bezirksregierung Arnsberg ist als zuständige Aufsichtsbehörde verpflichtet, bestandskräftige aufsichtsbehördliche Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen. In der Bekanntmachung sind grundsätzlich die Art des Verstoßes sowie die für den Verstoß verantwortliche Personen und Vereinigungen zu benennen. 

Die Publizierung der Maßnahmen kann gemäß § 57 Abs. 2 und 3 GwG auch teilanonymisiert erfolgen.

Bekanntmachungen müssen fünf Jahre veröffentlicht bleiben. 

Nicht anonymisierte Bekanntmachungen

Lfd. Nr.Bestands- bzw. rechtskräftig seitArt der MaßnahmeArt/Charakter des VerstoßesSektorFür den Verstoß verantwortliche natürliche/jur. P. o. PV
105.06.2024Bußgeldbescheid i .H. v. 12.866,00 EuroVerstoß gegen Sorgfaltspflichten Güterhandel/ Kfz-HandelFirma CarXclusive GmbH

 

Anonymisierte Bekanntmachungen

Lfd. Nr.Bestands- bzw. rechtskräftig seitArt der MaßnahmeArt und Charakter des VerstoßesSektor/Bereich
109.10.2023Bußgeldbescheid i. H. v. 1.062,50 EuroVerstoß gegen SorgfaltspflichtenGüterhandel/Kfz-Handel
229.01.2024Bußgeldbescheid i. H. v. 2.234,75 EuroVerstoß gegen SorgfaltspflichtenGüterhandel/Kfz-Handel
323.07.2024Bußgeldbescheid i. H. v. 11.861,63 EuroVerstoß gegen SorgfaltspflichtenGüterhandel/Edelmetallhandel
427.09.2024Bußgeldbescheid i.H.v. 8.469,13 €Verstoß gegen SorgfaltspflichtenGüterhandel/Kfz-Handel   
530.09.2024Bußgeldbescheid i.H.v. 1.589,66 €Verstoß gegen SorgfaltspflichtenGüterhandel/Kfz-Handel 

 

Zwangsgelder

Lfd. Nr.Bestands- bzw. rechtskräftig seitArt der MaßnahmeArt/Charakter des VerstoßesSektorFür den Verstoß verantwortliche natürliche/jur. P. o. PV
111.02.2024Zwangsgeld i. H. v. 1.000,00 EuroVerstoß gegen MitwirkungspflichtenGüterhandel/ Kfz-HandelAnonymisiert gemäß § 57 Abs. 2 Satz 2 GwG
211.02.2024Zwangsgeld i. H. v. 1.000,00 EuroVerstoß gegen MitwirkungspflichtenGüterhandel/ Kfz-HandelAnonymisiert gemäß § 57 Abs. 2 Satz 2 GwG