(Anonymes) Hinweisgebersystem nach § 53 GwG
Hinweis auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG)
Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde über tatsächliche oder etwaige Verstöße gegen das Geldwäschegesetz oder gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (anonym) zu informieren.
Insbesondere Personen, die über ein besonderes, unternehmensinternes Wissen verfügen, können hier einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.
Sofern Sie der Bezirksregierung Arnsberg entsprechende Hinweise auf Verstöße gegen das GwG melden möchten, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:
Per Post an die Anschrift
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 34
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Telefonisch unter der Telefonnummer
Per Fax an die Faxnummer
02931 82-5191
Per E-Mail an die Adresse
geldwaeschepraevention [at] bra [dot] nrw [dot] de (geldwaeschepraevention@bra [dot] nrw [dot] de)