Hinweisgebersystem nach § 53 GwG
Insbesondere Personen, die über ein besonderes, unternehmensinternes Wissen verfügen (z. B. Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Geschäftspartner*innen), können einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten, indem sie die zuständigen Aufsichtsbehörden über mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen das GwG oder die weiteren geldwäscherechtlichen Bestimmungen informieren (Whistleblower*innen).
Die Aufsichtsbehörden richten daher ein entsprechendes System ein, über das Hinweise – auch anonym – über einen geschützten Kommunikationsweg abgegeben werden können.
Sofern Sie der Bezirksregierung Arnsberg entsprechende Hinweise auf Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften bei Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspiel übermitteln möchten, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:
Per Post an die folgende Anschrift
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 21
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Telefonisch unter der Telefonnummer
Per Fax an die Faxnummer
02931 82-2450
Per E-Mail an die Adresse
gwg-gluecksspiel [at] bra [dot] nrw [dot] de (gwg-gluecksspiel@bra [dot] nrw [dot] de)
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