Bekanntmachungen nach § 57 GwG
Die Bezirksregierung Arnsberg ist als zuständige Aufsichtsbehörde verpflichtet, bestandskräftige aufsichtsbehördliche Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. In der Bekanntmachung sind grundsätzlich die Art des Verstoßes sowie die für den Verstoß verantwortlichen Personen und Vereinigungen zu benennen. Die Bekanntmachungen müssen fünf Jahre veröffentlicht bleiben.
Bekanntmachungen
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