Bezirksregierung
Arnsberg
Wasserhaltung im Tagebautiefsten des Tagebaus Hambach

Wasserhaltungen in Tagebauen und Ableitung anfallenden Grubenwassers

In den Tagebauen des Rheinischen Braunkohlereviers in Nordrhein-Westfalen fällt Grubenwasser an, das aus dem Tagebau abgeleitet werden muss. Grubenwasser besteht im Wesentlichen aus Niederschlägen und Wasser aus der Restentwässerung der Böschungen. Diese werden über Gräben, oder Rohrleitungen in so genannte Wasserhaltungen (geschnittene Becken) geleitet. Beginnend vom Tagebautiefsten werden diese Wässer mittels Pumpen und Rohrleitungen über weitere Wasserhaltungen gezielt über die einzelnen Ebenen (Sohlen) des Tagebaus zu den Grubenwasserreinigungsanlagen (GRA) geführt. Hauptbestandteile der Feststoffe im Grubenwasser sind Kohleschlamm und Mineralien des Abraums, die durch eine mechanische Behandlung in den GRA separiert wird. Die Wässer gelangen hiernach in die Vorfluter. Die Qualität des eingeleiteten Wassers wird regelmäßig überprüft.

An den Standorten der Fabriken, Werkstätten und in den Tagesanlagen der Tagebaue fallen auch Abwässer an, so beispielsweise Niederschlagswässer von bebauten und befestigten Flächen, Schmutzwässer, Produktionsabwässer und Sanitärabwässer. Während die Sanitärabwässer den örtlichen, kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen zugeführt werden, erfolgt die Einleitung der übrigen Abwässer nach entsprechender physikalisch-chemischer Behandlung überwiegend in die nahe gelegene Vorflut. Die Bergbautreibende unterhält diesbezüglich zur Weiterleitung als auch Behandlung von Abwasser an den Standorten eigene Kanalsysteme als auch genehmigungsbedürftige Abwasserbehandlungsanlagen.

Die für hierfür notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen nach dem Wasserrecht werden durch die Abteilung Bergbau und Energie in NRW erteilt und überwacht.