Stützung grundwasserabhängiger Feuchtgebiete und Gewässer
Die Infiltration von Wasser (z.B. ggf. aufbereitetes Sümpfungswasser) in die Grundwasserleiter, für die wasserrechtliche und bergrechtliche Verfahren unter Federführung der Abteilung Bergbau und Energie in NRW notwendig werden, bietet eine wesentliche Möglichkeit, die Auswirkungen der weit reichenden Sümpfungsmaßnahmen auf grundwasserabhängige Feuchtgebiete und Gewässer im Rheinischen Braunkohlenrevier in Nordrhein-Westfalen zu verhindern bzw. zu vermindern. Damit wird die Grundwasserabsenkung durch einen Tagebau zumindest in den grundwasserabhängigen Feuchtgebieten bzw. im Zustrom der Fließgewässer ausgeglichen. Diese Technik wird beispielsweise im Nordraum des Tagebaus Garzweiler angewendet. Hier werden in den nächsten Jahren bis zu 100 Mio. m3 Sümpfungswasser als sog. Ökowasser bereitgestellt.
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