Bezirksregierung
Arnsberg

Herstellung von Gewässern im Rahmen der Braunkohlegewinnung

Bei der Gewinnung von Braunkohle im Tagebau wird die Oberfläche vollständig in Anspruch genommen und die Abflussverhältnisse vorhandener Gewässer beeinflusst. Vor der Inanspruchnahme durch den Tagebau kann es notwendig sein, vorhandene Gewässer zu entfernen, oder umzuleiten. Überschüssiges Wasser aus der Sümpfung und Grubenwasser wird zum Teil in Flüsse eingeleitet, wodurch das Gewässerbett angepasst werden muss. Veränderungen an Gewässern, wie Erweiterungen, Beseitigung, oder Erstellung, benötigen eine Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz. 

Im Rahmen der Wiederherstellung des Geländes nach der Gewinnung, wird auch die Oberflächenentwässerung geplant. Die Ziele der Landesplanung werden in Braunkohleplänen festgeschrieben. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt im Rahmen von Abschlussbetriebsplänen durch die Bergbehörde. Für die Erstellung von Gewässern werden Plangenehmigungen, oder Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung  von der Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde durchgeführt.  

In der Vergangenheit wurden verschiedene bedeutsame Gewässerausbauverfahren durchgeführt. So wurde die Inde im Bereich des Tagebaus Inden aus dem Vorfeld auf die Kippe verlegt. Dabei entstand ein naturnahes, fischdurchgängiges und artenreiches Gewässer von hohem ökologischem Wert. Derzeit wird im Gewinnungsbereich des Tagebaus Inden der Lucherberger See, ein gefluteter ehemaliger Braunkohletagebau, aufgrund eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung beseitigt. Zum Ausgleich wurde im Norden des Tagebaus Inden eine Flachwasserzone errichtet. Diese Flachwasserzone ist zwischenzeitlich fertiggestellt und wird mit Sümpfungswasser bespannt, bis der Grundwasserwiederanstieg abgeschlossen ist. 

Nach Beendigung der Braunkohlegewinnung zum Ende dieses Jahrzehnts sollen in den drei derzeit aktiven Tagebauen Seen entstehen. Die Planungen machen vielfältige Nachnutzungen möglich. Ein breites Spektrum an Folgenutzungen wird derzeit öffentlich in verschiedenen Foren entwickelt und diskutiert. Für die Tagebaue Inden und Hambach haben die erforderlichen Planfeststellungsverfahren im Frühjahr 2023 mit der Unterrichtung der Antragstellerin über den erforderlichen Untersuchungsrahmen begonnen. Nach der Erstellung der Antragsunterlagen durch die Antragstellerin werden diese öffentlich ausgelegt.