Häufig gestellte Fragen zur Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen (REACT-EU)
s. Merkblatt für Information und Kommunikation
Das Plakat finden Sie hier: Plakat
Ja, in diesem Fall muss 1/5 der Zuwendung zurückgezahlt werden. Der Bewilligungsbehörde muss gemäß ANBest-EFRE der Verkauf mit der Angabe des Zeitpunkts des Verkaufs mitgeteilt werden.
Sollte der Leasing-Vertrag vor Ablauf von fünf Jahren enden, gilt diese Regelung ebenfalls.
Das Fahrzeug muss auf die/den Antragsteller*in / die Firma (identischer Name und Adresse) zugelassen sein.
Nein, das ist leider nicht möglich. Ein Verkauf der CO2-Zertifikate würde dem Ziel der Förderrichtlinie REACT-EU (nrw.de) Emissionen einzusparen zuwider laufen, da dann an anderer Stelle diese Emissionen zusätzlich ausgestoßen werden könnten.
Nein, die Nutzung des Fahrzeuges darf ausschließlich durch den/die Zuwendungsempfänger/-in erfolgen. Ebenso ist eine Weitergabe durch Leasing, Verpachtung oder Verleih ausgeschlossen.
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