Häufig gestellte Fragen zur Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen (REACT-EU)
siehe Merkblatt für Information und Kommunikation
Das Plakat finden Sie hier: Plakat
Ja, in diesem Fall muss ein Fünftel der Zuwendung zurückgezahlt werden. Der Bewilligungsbehörde muss gemäß Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ANBest-EFRE) der Verkauf mit der Angabe des Zeitpunkts des Verkaufs mitgeteilt werden.
Sollte der Leasing-Vertrag vor Ablauf von fünf Jahren enden, gilt diese Regelung ebenfalls.
Das Fahrzeug muss auf die Antragstellerin oder den Antragsteller/die Firma (identischer Name und Adresse) zugelassen sein.
Nein, das ist leider nicht möglich. Ein Verkauf der CO2-Zertifikate würde dem Ziel der Förderrichtlinie REACT-EU (nrw.de) Emissionen einzusparen zuwider laufen, da dann an anderer Stelle diese Emissionen zusätzlich ausgestoßen werden könnten.
Nein, die Nutzung des Fahrzeuges darf ausschließlich durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger erfolgen. Ebenso ist eine Weitergabe durch Leasing, Verpachtung oder Verleih ausgeschlossen.
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