Bezirksregierung
Arnsberg
Aus Würfeln mit Buchstaben wurde das Wort Bilingual gelegt

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

Der HSU ist ein freiwilliges Angebot des Landes NRW für mehrsprachig aufwachsende Erst- bis Zehntklässler*innen. Die Herkunftssprache (oft auch Familiensprache) ist von besonderer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen und deren Lernausgangslage.

Die lebensweltliche Mehrsprachigkeit wird in rund 20 Herkunftssprachen in Wort und Schrift gezielt gefördert. Im Sinne einer Gesamtsprachenkompetenz stellt der HSU eine herausragende Ergänzung zum kumulativen Aufbau bildungssprachlicher Fertigkeiten des Deutschen sowie weiterer Fremdsprachen dar.

Das Schulministerium führt aus:

Am Ende des Besuchs des HSU nach Klasse 9 oder 10 steht eine Sprachprüfung. Das Ergebnis der Sprachprüfung wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Dabei wird unter „Leistungen“ die Prüfungsnote und unter „Bemerkungen“ angegeben, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am HSU beruht und auf welcher Anspruchshöhe (HSA 9, HSA 10 oder MSA) sie abgelegt wurde. Bei der Vergabe der Abschlüsse kann eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen (§ 5 Absatz 3 APO S I). Bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Gesamtnote in der Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des mittleren Schulabschlusses kann diese Sprache in der gymnasialen Oberstufe als fortgeführte Fremdsprache belegt werden. (Nummer 5.4 des Erlasses).

Diese Regelung zur HSU Sprachprüfung unterscheidet sich deutlich von der Sprachfeststellungsprüfung, die neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ablegen können, die die Sekundarstufe I nicht von Beginn an besucht haben und deshalb eine Eingliederung in das Pflichtsprachenangebot der Schule nicht erfolgen konnte. Eine Gegenüberstellung Sprachfeststellungsprüfung und HSU-Sprachprüfung finden Sie hier

Der Herkunftssprachliche Unterricht wird nach curricularen Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung erteilt. Seit der Erlassänderung vom 28. Mai 2020 ist es auch die Aufgabe des HSU, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen. Zur engeren Verknüpfung des herkunftssprachlichen Unterrichts mit dem Unterricht in den Fächern ist das gemeinsame Unterrichten von Lehrkräften des herkunftssprachlichen Unterrichts und Lehrkräfte der anderen Fächer in der Primarstufe möglich.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg rund 170 Stellen für Lehrkräfte, die HSU erteilen, zur Verfügung.

Die Schulen melden ihre Bedarfe für den HSU den örtlichen Schulämtern (Ansprechpartner*innen für „Integration durch Bildung“ in der Unteren Schulaufsicht). Diese beantragen auf der Grundlage der Bedarfsmeldung und nach entsprechender Prüfung HSU-Stellen bzw. Stellenanteile bei der Bezirksregierung in Arnsberg.