Integrationsstellen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schulen durch die Bereitstellung von Integrationsstellen, die zur Bewältigung der Aufgabe von Teilhabe und Integration durch Bildung zugewiesen werden.
Das Verfahren zur Beantragung dieser Stellenanteile für die Schuljahre 2027/2028 und 2028/2029 regelt der o. g. Bezugserlass des MSB NRW vom 17.12.2019 unter Punkt 3. Diesen Erlass finden Sie im Downloadbereich.
Wie bereits im letzten Antragsdurchgang im Jahr 2024 stellt Ihnen die BR Arnsberg auch in diesem Jahr ein Verfahren ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung.
Zur digitalen Beantragung und besonders zur inhaltlichen Ausgestaltung möchte ich Sie für die folgenden wichtigen Hinweise um Beachtung bitten:
- Im Downloadbereich finden Sie die wesentlichen Informationen in den Erläuterungen zum digitalen Antragsverfahren für Integrationsstellen 2027-29 – Schulleitungen. Dort finden Sie grundlegende Ausführungen zur Handhabung des digitalen Antragsformulars ebenso wie detaillierte Hinweise zur Umsetzung in der Praxis und zur inhaltlichen Ausgestaltung.
- Bitte beachten Sie die Verlinkungen zu neuen Unterstützungsmaterialien aus dem MSB und der BR Arnsberg, vor allem für die Handlungsfelder A und B.
- Das Antragsformular hat eine Timeout-Funktion von einer Stunde. Bitte speichern Sie daher Ihre Eingaben unbedingt zwischen, wenn Sie länger als eine Stunde keine Eingabe tätigen werden. Die Möglichkeit zur Zwischenspeicherung wird im Laufe des Verfahrens eingerichtet.
- Für die Beantragung im Handlungsfeld C (Vorhaben zur Weiterentwicklung von Unterricht und Schulleben durch die Initiierung und Verstetigung von interkulturellen Schulentwicklungsprozessen) werden Sie mit Erläuterungen zu Genehmigungsvoraussetzungen und Beispielen unterstützt.
Beachten Sie bitte unbedingt die folgende Änderung bei der Antragstellung im Handlungsfeld C:
Wenn Sie einen Fortsetzungsantrag stellen möchten (Verlängerung eines bereits genehmigten Vorhabens aus dem letzten Antragsverfahren), so reicht es im digitalen Antragsformular neuerdings aus, wenn Sie die Option „Fortsetzungsantrag“ auswählen und dabei unbedingt das Aktenzeichen des fortzusetzenden Antrages (ZIS.24.00-00…) angeben. Dann wird auf die Daten der letzten Antragstellung zurückgegriffen. Eine erneute umfängliche Antragstellung ist nicht mehr notwendig.
Sollte Ihnen das Aktenzeichen nicht vorliegen, erhalten Sie im Schulamt Ihrer Region bei den Fachberatungen Integration durch Bildung oder in Ihrem schulfachlichen Dezernat entsprechende Auskunft. Dort liegt eine Übersicht vor. Eine detaillierte Übersicht zu erforderlichen Angaben finden Sie in den anhängenden Erläuterungen. Abschließend werden Sie aufgefordert, einige Fragen zur Evaluation des fortzusetzenden Vorhabens durch Ankreuzen zu beantworten.
Die Antragsfrist endet verbindlich am 31.10.2026.
Für ein gelingendes Verfahren ist es unbedingt erforderlich, zunächst die Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen, bevor Sie unter dem folgenden Link das digitale Antragsformular öffnen:
https://genfv.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=ZIS_MAIN
Bei Rückfragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an integrationsstellen [at] bra [dot] nrw [dot] de (integrationsstellen@bra [dot] nrw [dot] de).
Für Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihrer migrationspädagogischen Schulvorhaben stehen Ihnen Ihre zuständigen Schulaufsichten sowie an den staatlichen Schulämtern die Fachberatungen „Integration durch Bildung“ zur Verfügung.