Aushilfsmittel Integration
Wenn neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (BASS 13-63 Nr. 3) über die COSMO-Abfrage von den Schulen gemeldet sind, können bei Bedarf Aushilfsmittel Integration für die DaZ- Erstförderung beantragt werden. Diese Anträge müssen immer über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Integration durch Bildung an den Schulämtern der kreisfreien Städte und der Landkreise im Bezirk Arnsberg in digitaler Form gestellt werden.
Die Liste der Kontaktpersonen finden Sie in der Servicespalte. Anträge können derzeit mit einer Laufzeit bis 31.07.2025 gestellt werden.
Die Aushilfsmittel Integration und die „Finanzierung von befristeten Arbeitsverhältnissen im Kontext der Bildungsangebote für schulische Projekte in der Zuwanderungsgesellschaft“ unterstützen Schulen, die neu zugewanderte Schüler*innen in Deutsch als Zweitsprache fördern möchten. Mittel für Honorarkräfte oder Mehrarbeitsvergütung für Bestandspersonal werden dabei für mindestens sechs Monate Laufzeit gewährt. Es können sich auch geflüchtete ukrainische Lehrkräfte oder sonstige Aushilfslehrkräfte bewerben.
Die Schulen können entweder Bewerberinnen oder Bewerber benennen oder Stellen in VERENA ausschreiben.
Auskunft erteilt die Servicestelle Schulische Integration.
Die Bewilligung der Aushilfsmittel Integration wird im Zusammenhang mit Integrationsstellen in Handlungsfeld A betrachtet.
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