Bezirksregierung
Arnsberg

Aushilfsmittel Integration

Wenn neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (BASS 13-63 Nr. 3) über die COSMO-Abfrage von den Schulen gemeldet sind, können bei Bedarf Aushilfsmittel Integration für die DaZ- Erstförderung beantragt werden. Diese Anträge müssen immer über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Integration durch Bildung an den Schulämtern der kreisfreien Städte und der Landkreise im Bezirk Arnsberg in digitaler Form gestellt werden.
Die Liste der Kontaktpersonen finden Sie in der Servicespalte. Anträge können derzeit mit einer Laufzeit bis 31. Juli 2025 gestellt werden.

Verlängerungs- und Änderungsanträge zum Schuljahr 2025/26 werden in einem vereinfachten Verfahren ab Ende April 2025 bearbeitet und die Schulleitungen per Schulmail informiert. Die Schulen erhalten für jede einzelne derzeit beschäftigte Aushilfskraft eine eigene Dienst-Email. 
Neue Anträge sind über die Schulämter der kreisfreien Städte beziehungsweise der Landkreise zu stellen. Dazu wird ab Mai 2025 ein neues Formular für das Schuljahr 2025/26 in Download bereitgestellt.

Die Aushilfsmittel Integration und die „Finanzierung von befristeten Arbeitsverhältnissen im Kontext der Bildungsangebote für schulische Projekte in der Zuwanderungsgesellschaft“ unterstützen Schulen, die neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Deutsch als Zweitsprache fördern möchten. Mittel für Honorarkräfte oder Mehrarbeitsvergütung für Bestandspersonal werden dabei für mindestens sechs Monate Laufzeit gewährt. Es können sich auch geflüchtete ukrainische Lehrkräfte oder sonstige Aushilfslehrkräfte bewerben. 
Die Schulen können entweder Bewerberinnen oder Bewerber benennen oder Stellen in VERENA ausschreiben. 

Auskunft erteilt die Servicestelle Schulische Integration.

Die Bewilligung der Aushilfsmittel Integration wird im Zusammenhang mit Integrationsstellen in Handlungsfeld A betrachtet.