Zweck der Störfall-Verordnung
Ereignisse, wie Stofffreisetzungen, Brände und Explosionen in Industrieanlagen, führen immer wieder zu neuen Anforderungen an Technik, Überwachung und Vorschriften. Die Erforschung der Ursachen hat gezeigt, dass nicht nur technische Defizite solche Betriebsstörungen auslösen, sondern auch Organisationsfehler oder menschliches Fehlverhalten.
Dieser Erkenntnis trägt die EU-Richtlinie 2012/18 EU umfassend Rechnung. (Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen [SEVESO III-Richtlinie]). Sie bezweckt die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und die Begrenzung deren Folgen für Menschen und Umwelt. Die Richtlinie führt EU-einheitliche Standards für organisatorische und technische Maßnahmen zur Verhütung solcher Störfälle ein. Mit der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) vom 15. März 2017 wurde die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
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