Störfallrecht
Betriebe mit erhöhtem Gefahrenpotential können der Störfall-Verordnung unterliegen; deren Anwendbarkeit ergibt sich allein aus der Gesamtmenge bestimmter gefährlicher Stoffe in einem Betrieb. Ob ein Betrieb der Störfallverordung unterliegt und ob er ggf. die Grundpflichten oder die erweiterten Pflichten zu erfüllen hat, kann mit Hilfe der EXEL-Software im Downloadbereich ermittelt werden.
Für den Fall, dass ein Betrieb der Störfallverordnung unterliegt, besteht die Pflicht, dieses bei der zuständigen Behörde - hier die Bezirksregierung - anzuzeigen. Im Downloadbereich ist ein Muster einer solchen Anzeige abgelegt. Zudem sind dort Muster-Anzeigen für bestimmte Betriebe (Abfallbetrieb, Biogasanlage, Galvanik) hinterlegt.
Betriebe, die der Störfallverordnung unterliegen müssen besondere Pflichten erfüllen, u.a. bestimmte Unfälle oder Schadensereignisse der Bezirksregierung melden. Ob eine solche meldepflichtige „Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs“ vorliegt, kann mit Hilfe des Diagramms der Datei „Meldung der Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs“ im Downloadbereich ermittelt werden. Diese Datei enthält auch eine Dokumentationshilfe und ein Formblatt zur Meldung bei der Behörde.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: