Pflichten der Bezirksregierung
Die Bezirksregierung bewertet die Anzeigenunterlagen und legt nach einem standardisierten Verfahren Fristen für die Vor-Ort-Inspektion fest.
Während der Vor-Ort-Inspektion prüft die Bezirksregierung die technischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme des Betriebsbereichs, insbesondere ob der Betreiber die zur Verhinderung von Störfällen erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat und angemessene Mittel zur Begrenzung von Störfallauswirkungen vorgeplant sind. Auch wird geprüft, ob die im Sicherheitsbericht oder in anderen vorgelegten Berichten enthaltenen Angaben und Informationen die Gegebenheiten in dem Betriebsbereich zutreffend wiedergeben und ob die erforderlichen Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.
Die Prüfung des Sicherheitsberichtes erfolgt vor der Inbetriebnahme von Betriebsbereichen und nach der regelmäßigen Aktualisierung.
Erhält die Bezirksregierung Kenntnis von einer meldepflichtigen Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes, erfolgt eine Ursachenanalyse unter Berücksichtigung der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Gesichtspunkte des Ereignisses. Die Bezirksregierung stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass der Betreiber alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung trifft und gibt Empfehlungen zu künftigen Verhinderungsmaßnahmen ab. (Vordruck zur Schadensfalluntersuchung im Download-Bereich) Die Bezirksregierung teilt das Ergebnis der Analyse und die Empfehlungen über das Landesumweltministerium dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit; dieses unterrichtet die Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Zur Bearbeitung von Meldungen über umweltrelevante Ereignisse unterhält die Bezirksregierung eine Rufbereitschaft, die über die Nachrichten- und Bereitschaftszentrale (NBZ) NRW, Telefon 0201 / 714488, rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres erreichbar ist.
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