Umsiedlung
Um neue unter Bergaufsicht stehende Tagebaue erschließen zu können, müssen einzelne Häuser aber auch ganze Ortschaften umgesiedelt werden. Eine möglichst sozialverträgliche Durchführung dieser Umsiedlungen soll durch die Braunkohlenpläne sichergestellt werden.
Kriterien dafür sind im Gutachten zur Beurteilung der Sozialverträglichkeit von Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier beschrieben. Die Landesregierung betreut die betroffenen Anwohner intensiv. Seit 2001 vertritt ein(e) Umsiedlungsbeauftragte(r) ihre Interessen. Seine/Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, den Kontakt zwischen den Betroffenen und dem Land zu pflegen und bei außergewöhnlichen Konflikten zu vermitteln.
Termine mit der Umsiedlungsbeauftragten Margarete Kranz können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden:
Telefon: 02131 1762950
Mobil: 0172 1545564
E-Mail: umsiedlungsbeauftragte [at] gmx [dot] de (umsiedlungsbeauftragte@gmx [dot] de)
Für Fragen zur Umsiedlung ist die Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln zuständig.
Diese hat zudem die Umsiedlerfibel "Ein Handbuch für die Umsiedler im Rheinischen Braunkohlenrevier" veröffentlicht.
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