Betriebssicherheit: Arbeitsmittel
Zu den Fragen rund um dieses Thema finden Sie zahlreiche Antworten im Beratungsservice zum Arbeitsschutz "KomNet NRW":
NEU ab dem 01.07.2023
Telefonische Erstberatung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte von Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr mit Antworten auf Fragen zu sicherer und gesunder Arbeit:
Tel.: 0211 3101 1133
Allgemeine Informationen
Arbeitsmittel werden an jedem Arbeitsplatz und bei jeder Tätigkeit benutzt. Die Spannweite reicht dabei vom Kugelschreiber bis hin zur komplexen verfahrenstechnischen Anlage. Die Bereitstellung und die Benutzung von Arbeitsmitteln bergen eine Fülle an Gefahren für die Beschäftigten.
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Um dies zu gewährleisten müssen sie
- Arbeitsmittel beschaffen und den Beschäftigten bereitstellen, die geeignet und sicher sind,
- eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und diese dokumentieren,
- festlegen, wer in welchem Umfang und in welchen Abständen Arbeitsmittel prüft,
- den Stand der Technik als wesentlichen Sicherheitsmaßstab einhalten sowie
- die Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln beachten.
Die Gefährdungsbeurteilung stellt dabei für die Verantwortlichen das geeignete und zentrale Instrument dar, um die Beschäftigten zu schützen. Sie hilft auch, Störungen des Produktionsprozesses zu vermeiden und dadurch die Produktivität zu erhöhen.
Die Bezirksregierung Arnsberg
- überwacht im Regierungsbezirk die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung und ihrer Technischen Regeln (TRBS) in Betrieben und Verwaltungen,
- steht für alle Fragen rund um die Betriebssicherheitsverordnung zur Verfügung,
- untersucht Unfälle und Schadensfälle im Regierungsbezirk, damit gleichartige Fälle in Zukunft vermieden werden können,
- geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße nach.
Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen
Die Rechtsvorschriften finden Sie im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Im Wissens- und Beratungsnetzwerk „KomNet NRW“ stellen Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden ihr Fachwissen zum Thema zur Verfügung.
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