Betriebliches Arbeitsschutzsystem
Zu den Fragen rund um dieses Thema finden Sie zahlreiche Antworten im Beratungsservice zum Arbeitsschutz "KomNet NRW":
NEU ab dem 01.07.2023
Telefonische Erstberatung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte von Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr mit Antworten auf Fragen zu sicherer und gesunder Arbeit:
Tel.: 0211 3101 1133
Allgemeine Informationen
Für den betrieblichen Arbeitsschutz sind die Arbeitgeber*innen verantwortlich. Sie müssen
- eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und diese dokumentieren,
- die Beschäftigten im Arbeitsschutz unterweisen,
- Verantwortlichkeiten auf sachkundige Führungskräfte delegieren,
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*in bestellen sowie
- bei einer Betriebsgröße ab 20 Beschäftigten einen regelmäßig tagenden Arbeitsschutzausschuss einrichten.
Die Bezirksregierung
- steht für alle Fragen rings um den betrieblichen Arbeitsschutz zur Verfügung,
- überwacht die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften in Betrieben und Verwaltungen und
- geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße nach.
Die Rechtsvorschriften, etwa das Arbeitsschutz- und das Arbeitssicherheitsgesetz, sowie ein Formular für eine Gefährdungsbeurteilung finden Sie im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden allen das Fachwissen zum Thema zur Verfügung.
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