Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind 24 kleine Würfel mit unterschiedlichen Symbolen aus dem Bereich Wirtschaft. In der Mitte der Würfel befindet sich ein Holzrechteck mit der Aufschrift "Arbeitsschutz".

Betriebliches Arbeitsschutzsystem

Zu den Fragen rund um dieses Thema finden Sie zahlreiche Antworten im Beratungsservice zum Arbeitsschutz "KomNet NRW":

KomNet NRW

NEU ab dem 01.07.2023

Telefonische Erstberatung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte von Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr mit Antworten auf Fragen zu sicherer und gesunder Arbeit:

Tel.: 0211 3101 1133

Allgemeine Informationen

Für den betrieblichen Arbeitsschutz sind die Arbeitgeber*innen verantwortlich. Sie müssen

  • eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und diese dokumentieren,
  • die Beschäftigten im Arbeitsschutz unterweisen,
  • Verantwortlichkeiten auf sachkundige Führungskräfte delegieren,
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*in bestellen sowie
  • bei einer Betriebsgröße ab 20 Beschäftigten einen regelmäßig tagenden Arbeitsschutzausschuss einrichten.

Die Bezirksregierung

  • steht für alle Fragen rings um den betrieblichen Arbeitsschutz zur Verfügung,
  • überwacht die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften in Betrieben und Verwaltungen und
  • geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße nach.

Die Rechtsvorschriften, etwa das Arbeitsschutz- und das Arbeitssicherheitsgesetz, sowie ein Formular für eine Gefährdungsbeurteilung finden Sie im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden allen das Fachwissen zum Thema zur Verfügung.