Raumverträglichkeitsprüfung
Für raumbedeutsame Projekte mit überörtlicher Bedeutung führt die Regionalplanungsbehörde Raumordnungsverfahren (ROV) durch. Solche Projekte sind zum Beispiel die Errichtung von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen oder Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 30 Zentimetern.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist Regionalplanungsbehörde für Vorhaben
- im Hochsauerlandkreis,
- im Märkischen Kreis,
- im Kreis Olpe,
- im Kreis Siegen-Wittgenstein und
- im Kreis Soest.
Für Raumordnungsverfahren
- in den Städten Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne,
- im Ennepe-Ruhr-Kreis und
- im Kreis Unna
ist als Regionalplanungsbehörde der Regionalverband Ruhr (RVR) zuständig.
Sechs Monate nach Vorliegen der vollständigen Verfahrensunterlagen, muss das Raumordnungsverfahren abgeschlossen sein. Die „Träger öffentlicher Belange“, etwa die Kommunen, werden durch die Regionalplanungsbehörde am Verfahren beteiligt.
Die fachlichen Stellungnahmen der Beteiligten werden von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet, um eine möglichst raumverträgliche Variante für das Projekt zu finden.
Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist die „Raumordnerische Beurteilung“ mit Begründung. Sie ist von den am Raumordnungsverfahren Beteiligten zu berücksichtigen.
Gesetzliche Grundlage ist das Landesplanungsgesetz NRW im Zusammenhang mit den Verordnungen zum Landesplanungsgesetz.
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