Bergbau Alt- und Verdachtsflächenkatalog (BAV-Kat)
Im Land Nordrhein-Westfalen werden Erhebungen zu den ehemaligen Betriebsstätten des Bergbaus nach Maßgabe des Bodenschutzrechts durchgeführt. Im Vordergrund steht dabei die Ermittlung der historischen, bergbaulichen Flächennutzungen beziehungsweise Flächeninanspruchnahmen. Diese Informationen können Hinweise auf mögliche schädliche Bodenveränderungen geben, die im Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten und Weiterverarbeiten von Bodenschätzen entstanden sind. Die ermittelten Daten werden im BAV-Kat unbefristet archiviert und insbesondere den für die vormals bergbaulich genutzten Betriebsstätten zuständigen Bodenschutzbehörden als historische Basisinformationen, zum Beispiel für deren Altlasten-Kataster, zur Verfügung gestellt.
Eine Auskunftserteilung aus dem Katalog erfolgt im Einzelnen für:
- Private, Architekt*innen, Bauherr*innen und Sachverständige grundsätzlich nur in dem konzentrierten Verfahren "Auskunft zur bergbaulichen Situation und Bergschadensgefährdung" und
- öffentliche Stellen, entsprechend dem Verfahren "Bergbehördliche Stellungnahmen für Kommunen und Behörden"
Bei Fragen (insbesondere der Unteren Bodenschutzbehörden) zur Katalogführung nach Landesbodenschutzgesetz wenden Sie sich bitte an die genannte Ansprechperson.
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