Bezirksregierung
Arnsberg

Auskunft zur bergbaulichen Situation und Bergschadensgefährdung

Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen, erteilt auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft zur bergbaulichen Situation und zur Bergschadensgefährdung im Bereich eines Grundstücks (Gebühr: pauschal 30 Euro).

Sie können den Antrag auf dem Postweg, per Fax (02931 82-3624) oder per E-Mail (registratur-do [at] bra [dot] nrw [dot] de (registratur-do@bra [dot] nrw [dot] de)) übersenden:

Dem Antrag ist beizufügen:

  • ein aussagekräftiger Lageplan, der die räumliche Lage und die genaue Umgrenzung des im Antrag aufgeführten Grundstücks weiter verdeutlicht,
  • ein Grundbuchauszug (Abt. 1) oder amtlicher Lageplan, aus dem hervorgeht, dass die antragstellende Person Eigentümerin/Eigentümer des im Antrag aufgeführten Grundstückes ist,
  • eine Vollmacht der/des Eigentümerin/Eigentümers, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person berechtigt ist, die Informationen anzufordern.

  

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Fax: 02931 82-3624
E-Mail: registratur-do [at] bra [dot] nrw [dot] de (registratur-do@bra [dot] nrw [dot] de)

Hinweise nach Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter Downloads: „Betroffenenmerkblatt EU-DSGVO“.