Auskunft zur bergbaulichen Situation und Bergschadensgefährdung
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen, erteilt auf formlosen Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft zur bergbaulichen Situation und zur Bergschadensgefährdung im Bereich eines Grundstücks.
(Gebühr: pauschal 30 Euro)
Sie können den Antrag auf dem Postweg, per Fax (02931 82-3624) oder per E-Mail (registratur-do [at] bra [dot] nrw [dot] de (registratur-do@bra [dot] nrw [dot] de)) übersenden:
Dem Antrag ist beizufügen:
- ein aussagekräftiger Lageplan, der die räumliche Lage und die genaue Umgrenzung des im Antrag aufgeführten Grundstücks weiter verdeutlicht,
- ein Grundbuchauszug (Abt. 1) oder amtlicher Lageplan, aus dem hervorgeht, dass die antragstellende Person Eigentümerin/Eigentümer des im Antrag aufgeführten Grundstückes ist,
- eine Vollmacht der/des Eigentümerin/Eigentümers, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person berechtigt ist, die Informationen anzufordern.
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Fax: 02931 82-3624
E-Mail: registratur-do [at] bra [dot] nrw [dot] de (registratur-do@bra [dot] nrw [dot] de)
Hinweise nach Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter Downloads: „Betroffenenmerkblatt EU-DSGVO“.