Bergbehördliche Stellungnahmen für Kommunen und Behörden
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW erarbeitet im Rahmen ihrer Beteiligung als Trägerin öffentlicher Belange (TöB) bzw. als Fachbehörde
- bei raumbezogenen Planverfahren (z.B. Regionalplanung, kommunale Bauleitplanung, Landschaftsplanung),
- bei vorhabenbezogenen Genehmigungsverfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren, BImSchG-Verfahren, wasserrechtliche Erlaubnisverfahren für Geothermievorhaben)
oder
- im Rahmen der Amtshilfe (z.B. kommunale Maßnahmenplanungen)
Stellungnahmen zu den bergbaulichen Verhältnissen und zur Bergschadensgefährdung. Dabei gibt sie Hinweise zu möglichen bergbaulichen Gefährdungspotenzialen und ggf. Empfehlungen zu deren Berücksichtigung im Plan- bzw. Genehmigungsverfahren (z.B. Beteiligung der jeweiligen Inhaber*innen von Bergbauberechtigungen, Empfehlung gutachterlicher Untersuchungen, Empfehlung einer Grubenbildeinsichtnahme etc.). Ziel der Mitwirkung der Bezirksregierung Arnsberg ist es, bereits im Vorfeld von Maßnahmen bergbaubedingte Gefährdungen zu erkennen und Schäden zu vermeiden.
Eine Beteiligung ist möglich auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail an folgende Adresse:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Fax: 02931 82-3624
E-Mail: registratur-do [at] bra [dot] nrw [dot] de (registratur-do@bra [dot] nrw [dot] de)
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