Landemert
Wo liegt die Flurbereinigung?
Das Verfahrensgebiet mit der Ortschaft Landemert liegt im waldreichen südöstlichen Bereich der Stadt Plettenberg im Märkischen Kreis. (Gebietskarte)
Wie groß ist die Flurbereinigung?
967 Hektar
Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?
Ca. 220 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Landemert.
Was bisher geschah
- Einleitung der Flurbereinigung 1979
- Feststellung des Wege- und Gewässerplanes 1986
- Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 1993
- Vorläufige Besitzeinweisung 1994
- Erweiterung des Verfahrensgebietes um ca. 250 ha im Bereich östl. der Stadt Plettenberg 1996
- Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes für das Erweiterungsgebiet 2002
- vorzeitige Ausführungsanordnung 2004
- Rechtskraft des Flurbereinigungsplanes 2005
- Nachträge zum Flurbereinigungsplan 2005 - 2011
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- Aktuell erfolgt die Berichtigung des Liegenschaftskatasters
- Übertragung der Selbstverwaltung der Teilnehmergemeinschaft Landemert nach Beendigung des Verfahrens auf die Stadt Plettenberg
- 2021 voraussichtlicher Abschluss des Verfahrens
Projektbeschreibung
Naturräumlich gehört das Gebiet zum Ebbegebirge des Südsauerländer Berglandes mit Höhen zwischen 270 m und 580 m über NN. Der Waldanteil im Verfahrensgebiet beträgt 80 Prozent.
Verfahrensart
Die Flurbereinigung Landemert ist ein Verfahren nach § 1 Flurbereinigungsgesetz.
Ziele und Maßnahmen
Bodenordnung
- Zusammenlegung und zweckmäßige Gestaltung des zersplitterten Grundbesitzes zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Forst- und Landwirtschaft
- Bereitstellung von Flächen für den Neubau der Kreisstraße auf dem Abschnitt Landemert bis Hülschotten (ca. 1,2 km)
Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau
- Verbesserung der Erschließung der Waldgebiete durch neue Wirtschaftswege
Naturschutz und Landschaftsentwicklung
- Teilausbau des Grünebaches in der Ortslage und Bau eines Regenrückhaltebeckens
Dorfentwicklung in Landemert
- Neugestaltung des Dorfplatzes, sowie die Neuregelung der Grenzverhältnisse in der Ortslage
Wie wird das Projekt finanziert?
Die Kosten setzen sich zusammen aus den Verfahrenskosten und den Ausführungskosten. Die Verfahrenskosten (Sachverständigengebühren. Gebühren für Sonderungen, Regelungen von Nießbrauch etc.) trägt das Land NRW.
Die Ausführungskosten (i. d. R. für die gemeinschaftlichen Anlagen, Vermarkungsmaterial, Messgehilfenlöhne etc.) wurden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Für die Dorferneuerung wurde mit 70 Prozent gefördert.
Den verbleibenden Anteil trugen die Eigentümer und Erbbauberechtigten.
- Die Ausführungskosten belaufen sich auf insgesamt auf rund 2,24 Mio. Euro.
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