Bezirksregierung
Arnsberg

Nachteilsausgleich

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können einen Anspruch auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs haben, um den Anforderungen der allgemeinen Schule entsprechen zu können.

Im Rahmen des Nachteilsausgleichs festgelegte Sonderregelungen sind beispielsweise:

  • längere Arbeits- und Prüfungszeiten,
  • gesonderte Hilfsmittel,
  • eine ablenkungsarme Umgebung.

Diese Unterstützung soll den Schüler*innen einen erfolgreichen Schulbesuch mit entsprechenden Abschlüssen ermöglichen.