Nachteilsausgleich
Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können einen Anspruch auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs haben, um den Anforderungen der allgemeinen Schule entsprechen zu können.
Im Rahmen des Nachteilsausgleichs festgelegte Sonderregelungen sind beispielsweise:
- längere Arbeits- und Prüfungszeiten,
- gesonderte Hilfsmittel,
- eine ablenkungsarme Umgebung.
Diese Unterstützung soll den Schüler*innen einen erfolgreichen Schulbesuch mit entsprechenden Abschlüssen ermöglichen.