Bezirksregierung
Arnsberg

Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens wird entschieden, ob ein*e Schüler*in einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat.

Weiterhin wird festgelegt, welcher Förderschwerpunkt vorrangig besteht, an welchem Förderort diesem entsprochen werden kann und ob zieldifferente Förderung notwendig ist.

Einen Antrag zur Durchführung dieses Verfahrens stellen in der Regel die Eltern. Diese werden dabei von den Schulen unterstützt und beraten. Anträge für die Durchführung finden Schulen im Downloadbereich.