Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Klassenraum mit mehreren Schülern an einem Tisch. Eine Lehrerein hilft einem Kind im Rollstuhl

Inklusion an Schulen

Es ist eines der vorrangigen Ziele der Bezirksregierung Arnsberg, im Dialog mit Schulen, Schulträgerinnen und -trägern und allen weiteren Beteiligten ein qualitativ hochwertiges inklusives Bildungssystem vorzuhalten.

Sonderpädagogische Förderung findet in NRW grundsätzlich an allgemeinen Schulen statt, es sei denn, die Eltern wünschen den Besuch einer Förderschule für ihr Kind. Die Schulaufsicht schlägt den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der im Rahmen des Gemeinsamen Lernens eine sonderpädagogische Förderung möglich ist.

Dazu besteht bei der Bezirksregierung Arnsberg bereits seit vielen Jahren die „AG Inklusion“, die sich mit den vielfältigen Herausforderungen rund um das Gemeinsame Lernen befasst. In dieser Gruppe ist jedes Dezernat der Abteilung Schule der Bezirksregierung vertreten.

Als Servicestelle zu vielen Fragen des Gemeinsamen Lernens und zur Unterstützung der AG Inklusion ist das „Büro Inklusion“ eingerichtet worden. Anliegen von Eltern, Erziehungsberechtigten, Schulen, Lehrkräften und weiteren Beteiligten werden hier bearbeitet oder im Bedarfsfall weitervermittelt.

Beratungs- und Unterstützungsangebote

Für viele Fragestellungen bietet sich eine regionale Beratung an. Hierzu gibt es im Regierungsbezirk Arnsberg folgende Stellen:

Schulämter für die Kreise und kreisfreien Städte

  • Inklusionskoordinator*innen (IKO)
    Diese sind Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Lernen und haben einen organisatorischen Tätigkeitsschwerpunkt.
  • Inklusionsfachberater*innen (IFA)
    Sie beraten Schulleitungen und Lehrkräfte in Fragen des Gemeinsamen Lernens und begleiten den fachlichen Austausch von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung einer Region.
  • Koordinator*innen für Gemeinsames Lernen (KoGL)
    Sie bieten Einzelfallberatungen und unterstützen Lehrkräfte und Schulen in Verfahrensfragen der AO-SF (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung).

Die konkrete Aufgabenverteilung kann in einzelnen Schulämtern leicht abweichend geregelt sein.

Übersicht der IKO und IFA in den Schulämtern auf den Internetseiten der QUA-LiS

Regionale Kompetenzteams

Über die Kompetenzteams können Fortbildungsangebote in diesem Themenbereich wahrgenommen werden. Moderator*innen für Inklusion begleiten Schulen im Rahmen von schulinternen Fortbildungsveranstaltungen auch über einen längeren Zeitraum.

Übersicht der Kompetenzteams im Regierungsbezirk Arnsberg