Bezirksregierung
Arnsberg

Bildungsgänge und Abschlüsse

Sonderpädagogische Förderung kann zielgleich oder zieldifferent erfolgen.

Bei zielgleicher Förderung wird der*die Schüler*in nach den Richtlinien der allgemeinen Schule unterrichtet.

Die Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung sind zieldifferente Bildungsgänge. Hier wird dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auf der Grundlage von individuellen Förderplänen entsprochen.

Zieldifferente Bildungsgänge führen in der Regel zu anderen Abschlüssen als denen der allgemeinen Schule.